Stand: März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs- und
Entwicklungsdienstleistungen, die von SMARTINTECH (Inhaber: Martin Maier,
Weiße Gasse 7, 77855 Achern) gegenüber einem Kunden auf Basis eines Auftrages und,
sofern verfügbar, eines Pflichtenheftes erbracht werden. Auftrag und Pflichtenheft werden
nachfolgend gemeinsam als „Vertrag" bezeichnet.
Angebote sind unverbindlich, soweit nicht alle zur Auftragserfüllung notwendigen
Informationen seitens des Kunden vorliegen.
Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten ergänzend die gesetzlichen
Verbraucherschutzvorschriften. Im Konfliktfall gehen diese den nachfolgenden Regelungen vor.
§ 1 – Art und Umfang der Leistungen
- SMARTINTECH erbringt Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Unterstützung
von Kunden insbesondere in der Auswahl, Beschaffung und Integration von
Automatisierungstechnologie und Komponenten sowie bei der Lösung von kundenspezifischen
Elektronik- und Embedded-Systems-Aufgaben. Art, Ort, Zeit und Umfang der Leistungen
werden im jeweiligen Vertrag bestimmt.
- SMARTINTECH ist berechtigt, einzelne Leistungen durch Subdienstleister erbringen zu
lassen. SMARTINTECH stellt dabei sicher, dass sämtliche vertraglich vereinbarten
Anforderungen auch gegenüber Subdienstleistern verbindlich gelten.
§ 2 – Mitwirkungsleistungen des Kunden
- Der Kunde stimmt den Gegenstand des Vertrags detailliert mit SMARTINTECH ab und
unterstützt SMARTINTECH bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Er stellt
insbesondere erforderliche Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig
bereit und benennt einen geeigneten Ansprechpartner.
- Die Prüfung und Evaluierung der Eignung und Performance von Drittsystemen und/oder
-applikationen obliegt allein dem Kunden, auch wenn diese von SMARTINTECH empfohlen
wurden. Dies gilt nicht, sofern die Prüfung vertraglich von SMARTINTECH geschuldet ist.
- Der Kunde gewährt SMARTINTECH bei Bedarf Zugang zu seinen Räumlichkeiten, soweit dies
zur Leistungserbringung erforderlich ist.
- Weitere Mitwirkungspflichten können im Vertrag vereinbart werden.
- Bei Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden verlängern sich vereinbarte
Leistungsfristen um die dadurch verursachte Verzögerung. SMARTINTECH wird von seiner
Leistungspflicht frei, soweit infolge der Verzögerung eingeplante Ressourcen nicht mehr
verfügbar sind. Entstehende Mehraufwände sind dem Kunden in angemessener Höhe in
Rechnung zu stellen.
§ 3 – Rechte an Dienstleistungsergebnissen
- SMARTINTECH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht
übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten Ergebnisse zu nutzen,
soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Soweit bei der
Leistungserbringung auf vorhandenes Know-how von SMARTINTECH zurückgegriffen wird,
erhält der Kunde auch hieran ein nicht ausschließliches, dauerhaftes Nutzungsrecht.
- Ein ausschließliches Nutzungsrecht bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 – Vergütung
- Die Vergütung erfolgt je nach vertraglicher Vereinbarung nach Festpreis oder nach
Zeitaufwand. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende
Wartezeiten werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen werden dem
Kunden nach Aufwand weiterberechnet.
- In Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten sind, soweit nicht ausdrücklich anders
bezeichnet, unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Einschätzung zu
erwartenden Aufwands.
- Erbrachte Leistungen werden monatlich und/oder nach Abschluss der Leistungen in
Rechnung gestellt.
- Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. SMARTINTECH
tritt derzeit als Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG auf; eine Mehrwertsteuer
wird daher aktuell nicht ausgewiesen.
- Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SMARTINTECH schriftlich anerkannt
sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung
nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammt und die genannten Voraussetzungen erfüllt.
§ 5 – Zahlungsfristen und Verzug
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung
fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist SMARTINTECH berechtigt, ab Verzugseintritt gesetzliche
Verzugszinsen zu berechnen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte
über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte
über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
- Bei Verzug ist SMARTINTECH berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten und nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.
§ 6 – Qualitative Leistungsstörung
- Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat SMARTINTECH dies zu vertreten,
ist SMARTINTECH verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb
angemessener Frist vertragsgemäß nachzuerbringen. Voraussetzung ist eine unverzügliche
Rüge des Kunden in Textform, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis
der Pflichtverletzung, mit möglichst detaillierter Beschreibung des Mangels.
- Gelingt die vertragsgemäße Nacherfüllung aus von SMARTINTECH zu vertretenden Gründen
auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag
fristlos zu kündigen. SMARTINTECH hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung der bis
zur Kündigung bereits erbrachten Leistungen.
- Für Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach
§§ 634 ff. BGB.
§ 7 – Haftung
- Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist
ausgeschlossen.
- Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern
diese nicht Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen
und keine Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt
die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht. In diesen
Fällen ist die Haftung auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden,
maximal 10 % des Auftragswertes, begrenzt.
- Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens
jedoch 3 Jahre nach der Pflichtverletzung. Die Haftung für Sachmängel ist auf
12 Monate begrenzt, sofern nicht Vorsatz vorliegt.
- Bei Datenverlust haftet SMARTINTECH nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer
Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit
zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 8 – Datenschutz
- SMARTINTECH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur im Rahmen der
geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG, und soweit dies
für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich
ist.
- SMARTINTECH verpflichtet sich und etwaige Subdienstleister zur Vertraulichkeit
personenbezogener Daten gemäß Art. 5 DSGVO.
- Soweit SMARTINTECH zur Leistungserbringung Cloud-Dienste oder externe Tools
einsetzt, bei denen personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet werden können,
informiert SMARTINTECH den Kunden vorab. Eine Verarbeitung in Drittstaaten außerhalb
der EU/EWR erfolgt nur auf Basis geeigneter Garantien (z.B. Standardvertragsklauseln
gem. Art. 46 DSGVO).
- Der Kunde kann eine erteilte Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfänger: SMARTINTECH, Martin Maier,
Weiße Gasse 7, 77855 Achern.
- Soweit SMARTINTECH im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten aus
dem Bereich des Kunden als Auftragsverarbeiter verarbeitet, wird ein separater
Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 9 – Geheimhaltung
- SMARTINTECH verpflichtet sich, über alle im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit
bekannt gewordenen Geheimnisse des Kunden dauerhaft Stillschweigen zu bewahren.
Als Geheimnisse gelten alle nicht allgemein verfügbaren Informationen.
- Die Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Kunden zulässig. In anonymisierter Form ist eine Zustimmung entbehrlich.
SMARTINTECH ist berechtigt, abgeschlossene Projekte mit Kurzbeschreibung sowie Name
und Logo des Kunden als Referenz in eigenen Vertriebs- und Marketingunterlagen
(inkl. Website) zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 10 – Schlussbestimmungen
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- SMARTINTECH behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankürzungsfrist zu ändern.
Kunden werden über Änderungen rechtzeitig informiert. Widerspricht der Kunde nicht
innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten die Änderungen
als angenommen. Auf dieses Recht und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs
wird in der Benachrichtigung ausdrücklich hingewiesen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden neben diesen AGB keine Anwendung.
- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen unwirksame
Klauseln durch solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz
von SMARTINTECH (Achern). SMARTINTECH bleibt berechtigt, den Kunden an seinem
allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche
Gerichtsstand.