Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen, welche gegenüber einem Kunden auf Basis eines Auftrages und, sofern verfügbar, eines Pflichtenheftes von „SMARTINTECH“ geleistet werden. Auftrag und, sofern vorhanden, Pflichtenheft werden innerhalb dieser Bestimmungen gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet. Angebote sind unverbindlich, soweit nicht alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen seitens des Kunden vorliegen.

Inhalt

§ 1 - Art und Umfang der Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen

  1. SMARTINTECH erbringt Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Unterstützung von Kunden insbesondere in der Auswahl, Beschaffung und Installation von Smart-Home-Technologie und Komponenten, sowie bei der Lösung von kundenspezifischen Automatisierungsaufgaben. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
  2. SMARTINTECH ist berechtigt, einzelne Leistungen auch durch Subdienstleister erbringen zu lassen. Dabei trägt SMARTINTECH dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen des Vertrags mit dem Kunden, die auf den von dem Subdienstleister auszuführenden Teil Anwendung finden, Bestandteil des Vertrages werden, den SMARTINTECH mit dem jeweiligen Subdienstleister abschließt

§ 2 - Mitwirkungsleistungen des Kunden

  1. Der Kunde wird den Gegenstand des Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit SMARTINTECH abstimmen und SMARTINTECH bei der Erbringung der Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass SMARTINTECH ein geeigneter Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung steht.
  2. Für die Prüfung und Evaluierung der Geeignetheit und Performance von Drittsystemen und/oder -apps ist allein der Kunde verantwortlich, auch wenn diese von SMARTINTECH empfohlen worden sind. Dies gilt nicht, wenn die Prüfung und Evaluierung nach dem Vertrag von SMARTINTECH geschuldet ist; insoweit bleibt SMARTINTECH für die Richtigkeit der Prüfung der Drittsysteme hinsichtlich des Standes verantwortlich, in dem sich diese zum Zeitpunkt der Prüfung durch SMARTINTECH befanden.
  3. Der Kunde wird SMARTINTECH bei Bedarf Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung durch SMARTINTECH erforderlich ist.
  4. In dem jeweiligen Vertrag können weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vereinbart werden.
  5. Im Falle von Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige von SMARTINTECH einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Zudem wird SMARTINTECH von seiner Leistungspflicht frei, soweit infolge der Mitwirkungspflichtverletzung und/oder hierdurch bedingten Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen (Mittel, Personal) nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die SMARTINTECH infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, sind SMARTINTECH vom Kunden in angemessener Höhe zu vergüten.

§ 3 - Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

  1. SMARTINTECH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt und soweit die Vertragsparteien darin nichts anderes vereinbart haben. Wird bei der Erfüllung des Auftrags auf schon vorhandenes Know-how von SMARTINTECH zurückgegriffen, so erhält der Auftraggeber auch hieran ein nichtausschließliches dauerhaftes Nutzungsrecht.
  2. Ein ausschließliches Nutzungsrecht muss separat schriftlich vereinbart werden.

§ 4 - Vergütung

  1. Die von SMARTINTECH erbrachten Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen werden je nach vertraglicher Festsetzung nach Festpreis oder nach Zeitaufwand vergütet. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der SMARTINTECH-Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche SMARTINTECH ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von SMARTINTECH zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten von SMARTINTECH genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.
  3. Die von SMARTINTECH erbrachten Leistungen werden dem Kunden monatlich und/oder spätestens nach Abschluss der Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt.
  4. Die Preise verstehen sich ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer, da SMARTINTECH nach §19 Abs. 1 UStG als Kleinunternehmer auftritt.
  5. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SMARTINTECH schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SMARTINTECH schriftlich anerkannt.

§ 5 - Zahlungsfristen/Verzug

  1. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
  2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist SMARTINTECH berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.
  3. Im Falle des Verzugs des Kunden ist SMARTINTECH zur Zurückhaltung seiner Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene noch ausstehende Leistungen wird SMARTINTECH während des Verzugs des Kunden nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen.

§ 6 - Qualitative Leistungsstörung

  1. Wird die Beratungs- und Entwicklungsdienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat SMARTINTECH dies zu vertreten, ist SMARTINTECH verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber SMARTINTECH erfolgen und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muss.
  2. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von SMARTINTECH zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat SMARTINTECH Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

§ 7 - Haftung

  1. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und ausgefallene Gewinne ist ausgeschlossen.
  2. Eine Haftung von SMARTINTECH für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“). Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragsplichten sind Schadensersatzansprüche des Kunden jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden bis maximal 10% des Auftragswertes begrenzt. Dies gilt nur im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang. Die gleichen Haftungseinschränkungen gelten für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SMARTINTECH.
  3. Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Die Haftung für Sachmängel wird auf 12 Monate begrenzt. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.
  4. Bei Verlust von Daten haftet SMARTINTECH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

§ 8 - Datenschutz

  1. SMARTINTECH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.
  2. SMARTINTECH, seine Mitarbeiter und ggf. Subdienstleister werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
  3. Der Kunde willigt ein, dass SMARTINTECH zur Erbringung der jeweils geschuldeten Dienstleistungen ggf. Cloud-Services einsetzt und hierzu personenbezogene Daten des Kunden möglicherweise auch auf Server übertragen werden, die in Ländern wie z.B. den USA betrieben werden, die nicht das gleiche Datenschutzniveau bieten wie Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
  4. Soweit der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfänger ist SMARTINTECH, Datenschutzbeauftragter Martin Maier, Weiße Gasse 7, 77855 Achern.
  5. Soweit SMARTINTECH im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen personenbezogene Daten aus dem Bereich des Kunden verarbeitet, erfolgt dies im Auftrag und auf schriftliche Weisung des Kunden im Sinne von § 11 BDSG. Die Vertragsparteien werden zu diesem Zweck einen gesonderten Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Der Kunde wird die ggf. betroffenen Personen darauf hinweisen, dass er ihre Daten an SMARTINTECH weitergibt, und eine entsprechende Einwilligung einholen, die auch die Nutzung der Daten durch externe Anbieter abdeckt.

§ 9 - Geheimhaltung

  1. SMARTINTECH verpflichtet sich, über alle im Laufe seiner vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren; derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.
  2. SMARTINTECH ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung des Kunden entbehrlich. SMARTINTECH hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und ggf. Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.

§ 10 - Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  2. SMARTINTECH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird SMARTINTECH den Kunden über die Änderungen rechtzeitig im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat SMARTINTECH das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird SMARTINTECH den Kunden auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren.
  3. Die Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden finden neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  6. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz von SMARTINTECH, derzeit Achern. SMARTINTECH bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.